Technik/Logistik

Sonntag, 19. Mai 2024

Umsatzsteuerprivileg: Experten erneut uneins

Am Dienstag hat im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages eine Anhörung zur Umsatzsteuerbefreiung von Postdienstleistungen stattgefunden. Auf dem Programm stand der von der Bundesregierung eingebrachte Gesetzesentwurf „zur Umsetzung steuerlicher EU-Vorgaben sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften“.

Auf den ersten Blick ist die Gemengelage im Finanzausschuss wie vor einem Jahr. Die Wettbewerber wollen ein Ende des Umsatzsteuerprivilegs der Deutschen Post DHL und verweisen auf den trotz Liberalisierung zum 1. Januar 2008 immer noch etwa 90-prozentigen Marktanteil des Bonner Unternehmens. Das Privileg behindere den Wettbewerb auf dem Briefmarkt, schreiben die Wettbewerber in vorab eingereichten Stellungnahmen. Die Deutsche Post hält dagegen an der Umsatzsteuerbefreiung fest.

Unterschiedliche Rechtsauffassungen  

Laut einem Unternehmenssprecher der Deutschen Post hat der Exmonopolist und kaum angefochtene Marktführer nichts dagegen einzuwenden, die „Steuerfreiheit“ mit  jenen Wettbewerbern zu teilen, die ebenfalls für die postalische Grundversorgung der Bevölkerung aufkommen. Einwände erhebt die Deutsche Post nicht gegen die laut Gesetzesentwurf mögliche steuerliche Gleichstellung von Wettbewerbern, sondern gegen die Besteuerung von Massensendungen, die nach dem Willen der Bundesregierung schon ab Juli auch die Sendungen der Deutschen Post treffen soll. Das fordern auch TNT Post, der Bundesverband Internationaler Express- und Kurierdienste (BIEK) und der Arbeitgeberverband Neue Brief- und Zustelldienste (AGV NBZ). Die Beschränkung der Mehrwertsteuerbefreiung auf die Privatpost, argumentiert die Deutsche Post, widerspreche aber europarechtlichen Vorgaben.

In seinem viel beachteten Urteil hat der Europäische Gerichtshof im April 2009 entschieden, dass Unternehmen, die sich verpflichten, in einem Mitgliedstaat den gesamten Universaldienst oder einen Teil desselben zu gewährleisten, von der Mehrwertsteuer zu befreien sind. Ausgenommen sind lediglich Leistungen zu individuell ausgehandelten Bedingungen. Diese Vorgaben finden sich in dem jetzt diskutierten Gesetzesentwurf wieder.

Darüber hinaus enthält der Gesetzestext aber einen Passus, der nicht nur von der Post, sondern auch von unabhängigen Rechtsexperten kritisiert wird: Demnach sollen Leistungen von der Steuerbefreiung ausgenommen werden, die „auf Grund allgemeiner Geschäftsbedingungen zu abweichenden Qualitätsbedingungen oder günstigeren Preisen als den allgemein für jedermann zugänglichen Tarifen“ erbracht werden. Diese Formulierung, die auf die von Post-Konkurrenten geforderte steuerliche Unterscheidung zwischen Privat- und Geschäftspost abzielt, halten nicht nur die Vertreter der Deutschen Post für problematisch, sondern auch die ebenfalls in den Finanzausschuss geladenen Juristen Prof. Dr. Ruprecht Scholz, Prof. Dr. Stephan Eilers und Prof. Dr. Schaumberg. Das geht aus den an den Finanzausschuss gerichteten schriftlichen Stellungnahmen der Rechtsexperten hervor.

Die Befürworter des Gesetzesentwurfes, darunter BIEK und AGV NBZ, teilen diese Rechtsauffassung nicht und untermauern die eigene Position mit juristischen Gegendarstellungen, ebenso TNT Post.

Die abschließende Beratung für das Gesetzesvorhaben im Finanzausschuss ist für Anfang März 2010 geplant. Vor Inkrafttreten müssen sowohl der Bundestag als auch der Bundesrat zustimmen.

Weitere Informationen unter dnv-online.net

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(bmw) 10.02.2010

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