Technik/Logistik

Sonntag, 19. Mai 2024

Umsatzsteuerbefreiung für Postdienste - Finanzausschuss hört Experten

Heute findet im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages eine Anhörung zur Umsatzbesteuerung von Postdienstleistungen statt. Auf dem Programm steht ein Gesetzentwurf „zur Umsetzung steuerlicher EU-Vorgaben sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften“.

Schon jetzt ist klar: Eigentlich ist alles wie vor einem Jahr: Die Wettbewerber wollen ein Ende des Umsatzsteuerprivilegs der Deutschen Post DHL. Die Deutsche Post hält an der Umsatzsteuerbefreiung fest.

… jährlich ruft der Finanzausschuss

Vor etwas mehr als einem Jahr hatte das Finanzministerium schon einmal Sachverständige zu Stellungnahmen eingeladen. Diskutiert wurden gleich zwei Gesetzesentwürfe – einer von der damaligen schwarz-roten Bundesregierung und einer von der FDP. Auf der Einladungsliste standen 33 Namen – von Arbeitgebervereinigungen und Gewerkschaften, Verbänden und Unternehmen. Mit dabei waren unter anderem der Arbeitgeberverband Neue Brief- und Zustelldienste (AGV NBZ), der Bundesverband Internationaler Express- und Kurierdienste (BIEK), die Deutsche Post AG und TNT Post. Schon im März 2009 ließen sich die Stellungnahmen der Sachverständigen grob zwei Fraktionen zuordnen: Die Deutsche Post und ihre Fürsprecher setzten sich für eine Beibehaltung der Umsatzsteuerbefreiung für so genannte „Universaldienste“ ein. Die Post-Wettbewerber forderten mindestens eine Beschränkung des umsatzsteuerfreien Bereichs auf die Privatpost, möglichst aber eine vollkommene Abschaffung der Regelung.

Scheitern und Neubeginn

Aus dem Gesetzesvorhaben wurde – erst einmal nichts. Erst sollte eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) abgewartet werden, welches die steuerliche Behandlung von „Universaldiensten“, in diesem Fall Royal Mail, und ihrer Wettbewerber (TNT) betraf. Dann konnte sich die große Koalition nicht einigen. Das Vorhaben wurde verschoben und erst nach der Bundestagswahl - diesmal von Schwarz-Gelb - wieder aufgenommen. Nun kommen im Finanzausschuss abermals die Sachverständigen zusammen. Da in dem besagten Gesetzesentwurf gleich mehrere Gesetzesänderungen zusammengefasst und auch andere Branchen betroffen sind, sind es diesmal sogar mehr als 40.

Weitere Informationen unter dnv-online.net

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(bmw) 09.02.2010

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