Technik/Logistik

Sonntag, 19. Mai 2024

Postmarkt: Bundesregierung beschließt Änderung der Umsatzsteuer

Nach dem Willen der Bundesregierung soll die Deutsche Post DHL ab der Jahresmitte 2010 Umsatzsteuer auf einen Teil ihrer Postdienstleistungen zahlen. Zudem können auch bundesweit tätige Wettbewerber eine Umsatzsteuerbefreiung für bestimmte Postdienstleistungen*  beantragen, sofern diese allgemein zugänglich sind. Das geht aus einem Gesetzesentwurf hervor, der am gestrigen Donnerstag vom Bundeskabinett verabschiedet wurde.

Mit dem Gesetzesentwurf, der im Folgenden von Bundestag und Bundesrat beschlossen werden muss, will die Bundesregierung die in Deutschland geltenden Bestimmungen an geltende europarechtliche Vorgaben anpassen. Nach geltendem Recht sind hierzulande alle „unmittelbar dem Postwesen dienenden Umsätze der Deutschen Post AG" (§4, 11b UStG) von der Umsatzsteuer befreit.

Darunter fielen bislang auch Dienstleistungen, die der ehemalige Monopolist für Geschäftskunden erbringt. Dieser Umstand wird von Branchenverbänden und Wettbewerbern der Deutschen Post DHL seit Monaten scharf kritisiert. Ihrer Argumentation zufolge hätten die Post-Konkurrenten angesichts der steuerlichen Bevorzugung des Markführers nach eigenen Angaben kaum Chancen, Großkunden wie Banken und Versicherungen als Kunden zu gewinnen. 

Die Bundesnetzagentur hat die Forderungen der Post- und Paketdienste nach fairen Angebotsbedingungen für alle Marktteilnehmer unterstützt. Der Präsident der Regulierungsbehörde, Matthias Kurt sagte, dass zur Schaffung eines „level-playing-field“ eine wettbewerbsneutrale Besteuerung der Umsätze von Postdienstleistungen nötig sei.

Wie sich die alternativen Postdienste 2010 formieren wollen, wie weit die Planungen für die "Mail Alliance" der Post-Wettbewerber fortgeschritten sind und welche Hoffnungen unterschiedliche Marktteilnehmer in das neue Jahr setzen, lesen Sie in der heute erschienenen dnv-Ausgabe 25-26/2009.
 
* Gemäß der EU-Richtlinie 97/67/EG, Artikel 3 Absatz 4 zählen dazu Abholung, Sortieren, Transport und Zustellung von Briefsendungen bis 2 kg und von Postpaketen bis 10 kg sowie Einschreiben und -Wertsendungen.

Weitere Informationen unter bei  DNV-ONLINE.DE

zurück

(bmw) 17.12.2009

CP Guide

Top-Dienstleister für Content Marketing































































































































































































































































































     

Printausgabe