Technik/Logistik

Dienstag, 07. Mai 2024

Deutsche Post bleibt „Die Post“

Die Deutsche Post, Bonn, darf sich weiterhin „Die Post“ nennen. Das hat das Deutsche Patent- und Markenamt, München, entschieden und den Antrag des Bundesverbandes Internationaler Express- und Kurierdienste (BIEK) auf Löschung der auf die Deutsche Post eingetragenen Marke „Die Post“ zurückgewiesen.

Das Deutsche Patent- und Markenamt weist in seiner Begründung darauf hin, dass der Begriff „Die Post“ zwar ein beschreibender Begriff sei, jedoch die hohe Verknüpfung des Begriffs mit dem Unternehmen in der öffentlichen Wahrnehmung den Markenschutz für die Deutsche Post rechtfertige. Dabei bescheinigt das Markenamt der Deutschen Post einen Bekanntheitsgrad, den kaum eine andere Marke in Deutschland erreichen könne und eine auch im geltenden Markenrecht einmalige "einhellige Verkehrsdurchsetzung".

Für die Deutsche Post ist die Entscheidung nicht unbedeutend, denn das Unternehmen hat eine Löschung ihrer eingetragenen Wortmarke „Post“ angefochten, die im Herbst 2006 zur Verhandlung beim Bundespatentgericht ansteht.

Angesichts der begrifflichen Nähe der Marken „Post“ und „Die Post“ und der klaren Begründung durch das Deutsche Patent- und Markenamt sieht sich das Unternehmen in seiner Rechtsauffassung bestärkt. Wirtschaftliche Bedeutung erlangt die Auseinandersetzung durch das Risiko, dass bei fehlendem Markenschutz Wettbewerber der Post sich als Trittbrettfahrer unter entsprechenden Namen, aber ohne die dazugehörige Qualität und Zuverlässigkeit einen unberechtigten Wettbewerbsvorteil verschaffen können.

 

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(bmw) 13.09.2006

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