Technik/Logistik

Freitag, 17. Mai 2024

Preisanpassung bei der Schweizer Post


Zum 1. April 2011 wird die Schweizer Post, Bern, eine punktuelle Preis- und Dienstleistungsanpassung  vornehmen.

Nach Angaben der Schweizer Post sind diese notwendig, um in den einzelnen Märkten branchenübliche Ergebnisse zu erzielen und die Konzernbereiche wirtschaftlich eigenständig zu führen. Die Anpassungen betreffen Nischenprodukte und spezifische Angebote für Geschäftskunden. Nicht betroffen von Preisanpassungen sind die Standardangebote wie A-Post-Briefe, B-Post- Einzelsendungen und Pakete. Für die Anpassungen im Bereich von Postsendungen bis 50 Gramm und für Zeitungen, die von der Presseförderung profitieren, hat die Post vom dafür zuständigen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) die Genehmigung erhalten.

Demnach wird für Einschreiben bei Briefen im Privatkundenangebot ab 1. April 2011 ein Aufpreis von vier Franken zum A-Postpreis erhoben. Damit wird bei den Inlandbriefen nun die gleiche Systematik angewendet wie dies bei den Paketen. Für die am meisten nachgefragten Einschreibe-Briefe (bis 100 Gramm) bleibt der Gesamtpreis dadurch unverändert bei fünf Franken, bei schwereren Briefen steigt der Preis an. Der Preis für die Zusatzleistung manuelle Verarbeitung von Paketen mit Sondermassen wird von drei auf vier Franken erhöht. Angebots- und Preisanpassungen gibt es bei den Kurier-, Express- und Sperrgutleistungen. Bei der Folgetagsleistung Swiss-Express Mond und der Kurierleistung Swiss-Kurier Blitz ist die Zweitzustellung neu kostenlos. Bei Swiss-Kurier Blitz gilt neu ein Einheitspreis von 49 Franken für alle Gewichtsstufen.

Anpassungen bei spezifischen Geschäftskunden-Angeboten

Bei den B-Post-Massensendungen für Geschäftskunden gibt es weniger Gewichtsstufen. Neu führt die Post die beleglose Nachnahme ein, was eine einfachere Abwicklung ermöglicht. Der Versand von A-Post-Sendungen mit Sendungsverfolgung Track and Trace (A-Post Plus) wird billiger und die Haftungslimite wird gesenkt. Für den neu mit der Mehrleistung Sendungsverfolgung (Track and trace) angebotenen Versand von Betreibungsurkunden hat das UVEK einen Preis von acht Franken genehmigt.

Angepasst werden ferner die Preise für die defizitäre Zeitungszustellung. Für Zeitungen ohne Presseförderung erhöht die Post die Zustellpreise je nach Erscheinungsweise um ein bis sechs Rappen pro Exemplar. Die genehmigungspflichtigen Tarife für die Zustellung von Zeitungen mit Presseförderung werden drei Monate später als bewilligt an die Teuerung angepasst und um 0,5 Prozent erhöht. Die Preismaßnahmen werden zwar das Defizit verringern, aber bei weitem nicht decken. Auch mit der Preiserhöhung sind die Preise für die Zeitungszustellung im internationalen Vergleich günstig.

Kostenlose Rücksendungen, individuelle Rabattierung

Auf die geplante Einführung einer verursachergerechten Verrechnung von Rücksendungen von B-Post-Geschäftskundensendungen im Inland verzichtet die Schweizer Post. Eine hohe Adressqualität bei der Aufgabe von Inland-Briefpostsendungen wird die Post in Zukunft im Rahmen ihres individuellen Rabattierungssystems berücksichtigen. Für die Entsorgung und elektronische Erfassung von nicht zustellbaren Sendungen wird die Post zusätzliche kostenpflichtige Dienstleistungen einführen.

Zum vollständigen Dienstleistungsangebot…

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(bmw) 15.03.2011

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