Technik/Logistik

Dienstag, 21. Mai 2024

BIEK: Nutzung des Begriffs „Post“ auch für Wettbewerber zulässig

Trotz eines Gerichtsentscheides, der die Löschung der Marke „Post“ aufgehoben hat, dürfe der Begriff weiterhin als Namens- oder Produktzusatz verwendet werden. Darauf hat der Bundesverband Internationaler Express- und Kurierdienste e.V. (BIEK)  hingewiesen. Solange keine Verwechslungsgefahr mit der Deutschen Post gegeben sei, spreche nichts gegen die Verwendung von zusammengesetzten Begriffen wie etwa „Blaue Post“.

Auf Antrag verschiedener Post-Konkurrenten hatte das Deutsche Patent- und Markenamt im November 2003 die Löschung der Marke Post angeordnet. Diese Entscheidung hob das Bundespatentgericht  auf.

Das Bundespatentgericht hat den Beschluss des Deutschen Patent- und Markenamts zur Löschung der Marke „Post“ aufgehoben.

Weitere Informationen bei dnv-online.net und die Marke Post bleibt erhalten bei dnv-online.net

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(bmw) 10.11.2010

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