Technik/Logistik

Dienstag, 21. Mai 2024

Postgesetzgebung sieht die Schweizer Post positiv


Die Schweizerische Post, Bern, hat die Beschlüsse des Nationalrats zur Totalrevision der Postgesetzgebung zur Kenntnis genommen. Mit dem „Ja“ des Nationalrats und der bereits im Dezember 2009 erfolgten Zustimmung des Ständerats zum neuen Postgesetz (PG) und zum neuen Postorganisationsgesetz (POG) ist das Anliegen einer modernen und zukunftsgerichteten Gesetzesgrundlage für das Unternehmen und für den Postmarkt einen großen Schritt näher gerückt.

Als bedeutendes Schweizer Dienstleistungsunternehmen mit Grundversorgungsverpflichtung benötigt die Post vom Gesetzgeber einen klaren und zeitgemäßen Auftrag, gleiche Wettbewerbsbedingungen wie ihre Konkurrenten und einen rechtlichen Rahmen, der ihr ausreichend unternehmerischen Handlungsspielraum ermöglicht.

Diese Anforderungen erachtet die Schweizer Post mit den beiden Gesetzesvorlagen als grundsätzlich erfüllt. Insbesondere begrüßt die Post, dass sie als spezialgesetzliche Aktiengesellschaft ein modernes Rechtskleid mit den notwendigen unternehmerischen Freiheiten und Anstellungsverhältnissen erhält. Dadurch werden die nötigen Voraussetzungen geschaffen, damit sich die Post auch in Zukunft behaupten kann.

Insgesamt bilden die beiden Gesetze eine solide Basis für die Sicherung der Grundversorgung für Postdienste und für den Zahlungsverkehr. Sie schaffen die Voraussetzung dafür, dass die Post als erfolgreiches Unternehmen ihren Beitrag zu deren Finanzierung leisten kann.

Monopol nicht entscheidend

Die Schweizer Post hofft, dass die eidgenössischen Räte die verbliebenen Differenzen zügig bereinigen, damit die neue Postgesetzgebung rasch in Kraft treten kann. Dabei ist für die Post weniger entscheidend, ob das Restmonopol für adressierte Inlandsbriefe bis 50 Gramm aufgehoben wird oder nicht. Die Post erzielt bereits heute rund 80 Prozent ihres Umsatzes im Wettbewerb und die restlichen 20 Prozent stehen in Konkurrenz mit elektronischen Angeboten. Wichtiger sei, dass sie unternehmerische Freiheiten habe, die es ihr erlauben, als Dienstleistungsunternehmen erfolgreich zu handeln und ihre Leistungen laufend der gesellschaftlichen Entwicklung, den sich verändernden Kundenbedürfnissen und dem technologischen Wandel anzupassen.

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(bmw) 11.10.2010

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