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Montag, 17. Juni 2024

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Koalitionsvertrag: Post-Mindestlohn und Umsatzsteuer werden geprüft

Am Montag, den 26. Oktober haben die Parteivorsitzenden von CDU, CSU und FDP den Koalitionsvertrag für die neue Legislaturperiode unterzeichnet. In dem 134-Seiten starken Dokument sind auch Absichtserklärungen enthalten, die den Postmarkt betreffen. Im Einzelnen stehen die Umsatzbesteuerung von Postdienstleistungen und der Postmindestlohn zur Diskussion.

Mit Blick auf ein Gerichtsurteil vom 23. April, das die Praxis der Ungleichbehandlung von staatlichen und privaten Postdienstleistern hinsichtlich der Umsatzsteuerbefreiung für so genannte „Universaldienste“ infrage stellt, stellt die designierte Bundesregierung eine Überarbeitung der Umsatzsbesteuerung von Postdienstleistungen in Aussicht. Damit können Wettbewerber der Deutschen Post DHL nun ebenfalls auf eine Umsatzsteuerbefreiung für Postdienstleistungen hoffen, die der Grundversorgung der Bevölkerung dienen. Alle anderen Postdienstleistungen würden dagegen einheitlich besteuert. Ein Zeitplan für die Neuregelung der Umsatzsteuer für Postdienstleistungen ist in dem Dokument nicht enthalten.

Der Mindestlohn für Beschäftigte von Postdiensten soll bis Oktober 2011 überprüft werden. Wenn die bestehenden Regelungen Arbeitsplätze gefährden oder neuen Beschäftigungsverhältnissen entgegen stehen, könnte der per Verordnung verfügte Postmindestlohn wieder abgeschafft werden. Zunächst soll jedoch das für Ende 2009 erwartete Urteil das Bundesverwaltungsgerichtes in Nürnberg abgewartet werden.

Der Präsident des Arbeitgeberverbandes Neue Brief- und Zustelldienste, Florian Gerster, wertete die Ankündigung der Koalitionspartner als positives Signal: „Damit wird endlich Wettbewerbsgleichheit in dem seit 2008 liberalisierten Postmarkt hergestellt.“

Mehr über aktuelle Entwicklungen auf dem deutschen Postmarkt lesen Sie in DNV-Ausgabe 22/2009 (ET: 29. Oktober 2010).

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(bmw) 30.10.2009

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