News

Montag, 29. April 2024

wdv: Amtsgericht genehmigt Schutzschirmverfahren

%%%wdv: Amtsgericht genehmigt Schutzschirmverfahren%%%
Wie von cp-monitor.de bereits berichtet, hat die Bad Homburger Kommunikationsagentur wdv nach dem Verlust großer Teile des AOK-Etats in Höhe von circa zehn Millionen Euro, ein Schutzschirmverfahren beantragt. Dieses wurde, wie die Agentur nun berichtet, vom Amtsgericht Bad Homburg v.d.H. mit Beschluss vom 23. Januar 2020 zugelassen.

„Das Verfahren in Form der Eigenverwaltung ist gewählt worden, um die Reorganisation unseres Unternehmens in einem koordinierten Planverfahren durchzuführen. Das gesamte Leistungsspektrum sowie die fachliche und inhaltliche Kompetenz unseres Unternehmens sind hiervon nicht tangiert und wird weiterhin gewährleistet. Wir sind überzeugt, dass wir mit unserer Neuaufstellung und Umsetzung unseres Restrukturierungs- und Sanierungskonzeptes das Planverfahren in Eigenverwaltung noch vor Ende dieses Jahres erfolgreich abschließen können“, erklärt wdv-Geschäftsführer Thomas Kuhn. Dem Vernehmen soll die Hälfte der rund 265 Arbeitsplätze wegfallen.

Bei dem sogenannten Schutzschirmverfahren handelt es sich um ein besonderes Verfahren zur Sanierung des Unternehmens in Eigenverwaltung. Die Geschäftsführung bleibt im Amt und ist weiterhin uneingeschränkt handlungs- und weisungsbefugt. Der Geschäftsbetrieb läuft unverändert weiter. Alle laufenden Zahlungen sind gesichert.

zurück

(bmw) 03.02.2020


Druckansicht

Artikel empfehlen


CP Guide

Top-Dienstleister für Content Marketing































































































































































































































































































     

Printausgabe