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Montag, 13. Mai 2024

Presserat gibt gegenüber BRAND EINS Unterlassungserklärung ab

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Nach der erteilten Rüge Presserates gegenüber BRAND EINS wegen des Verstoßes gegen die Trennung von Werbung und Redaktion, hat jetzt der Trägerverein des Deutschen Presserats e.V., Berlin, eine Unterlassungserklärung abgegeben.

Darin verpflichtet sich die Institution nicht weiter zu behaupten, dass die Redaktion des Wirtschaftsmagazins BRAND EINS im Auftrag des Bundesverbandes der pharmazeutischen Industrie eine Publikation geschrieben habe. „Für den Fall der Zuwiderhandlung hat sich der Presserat zur Zahlung einer Vertragsstrafe verpflichtet und zum Ersatz des der brand eins Redaktions GmbH & Co aus der Verbreitung der Äußerungen entstandenen Schadens“, heißt es offiziell aus dem Hamburger Verlag.

Stein des Anstoßes war das Corporate Publishing-Produkt HILFE! gewesen, dass die BRAND EINS CP-Tochter brand eins wissen im Auftrag des Bundesverbandes der Pharmazeutischen Industrie produziert hatte und unter anderem über die Abo-Auflage des Magazins vertrieben wurde. Der Deutsche Presserat sah aber darin eine Auftragsarbeit aus der Feder von der BRAND EINS-Redaktion und eine Verletzung zwischen Werbung und Redaktion. cp-monitor.de berichtete.

Anscheinend hatte der Deutsche Presserat sich das Impressum nicht genauer angesehen. Denn die Publikation stammte aus der unabhängigen Redaktion der Corporate Publishing-Tochter brand eins wissen, die seit 2001 mit einer unabhängigen Redaktion in dem Bereich tätig ist. Diesen Irrtum räumte der Verlag brand eins medien AG dem Presserat im Rahmen eines Beschwerdeverfahrens aus.

 



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(bmw) 04.10.2012


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