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Montag, 13. Mai 2024

BRAND EINS geht gegen Darstellung des Presserats vor

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Das Wirtschaftsmagazin BRAND EINS wurde vom Deutschen Presserat gerügt. Im Juni 2012 hatte die Corporate Publishing-Tochter des Verlages, brand eins wissen, im Auftrag  der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI), Berlin, eine Sonderpublikation mit dem Titel HILFE! produziert. Nach Ansicht des Presserates hat die Sonderpublikation gegen Ziffer 7 des Pressekodex verstoßen, die die klare Trennung von Werbung und Redaktion regelt. Jetzt geht BRAND EINS gegen die Darstellung des Presserates vor.

Die Sonderpublikation sei nicht von der Redaktion produziert worden, sondern von einer Corporate Publishing-Tochter des Verlags und entspreche nicht den Tatsachen, so der Verlag. Nicht die Redaktion habe das Magazin erstellt, sondern die Corporate Publishing-Tochter brand eins wissen. Dies gehe sowohl aus dem Impressum des Magazins als auch aus einer Stellungnahme des Verlags gegenüber dem Presserat hervor, teilt der Verlag mit. Die Redaktion von BRAND EINS war „zu keinem Zeitpunkt in die Arbeit an dieser Fremdproduktion involviert", so der Verlag und man werde daher gegen die „Falschmeldung des Presserates" juristisch vorgehen.

HILFE! erschien in einer Auflage von 500.000 Exemplaren. Zusätzlich erhielten allen BRAND EINS-Abonnenten eine Ausgabe. Dies habe nach Ansicht des Presserates den Anschein einer Sonderausgabe erweckt, obwohl es sich um eine Auftragsproduktion handelte.

In der Beurteilung des Presserats in der öffentlichen Rüge gegen BRAND EINS hieß es unter anderem, dass „durch diese Art von Publikation und das dahinterstehende Geschäftsmodell die Glaubwürdigkeit der Presse in Gefahr gerät“.

Die juristischen Mühlen mahlen langsam, jedoch könnte die Entscheidung in einem Punkt relevant sein, denn einige CP-Töchter von Verlagen veröffentlichen ihre Sonderpublikationen als Beilage in den reichweitenstarken Titeln der Mutterhäuser.


 



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(bmw) 02.10.2012


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