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OLG Hamm spricht Fotografen eine Nachvergütung für Foto-Rechte zu

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Das Oberlandesgericht Hamm hat der Klage eines freiberuflichen Fotografen und Journalisten aus Hagen gegen einen Zeitungsverlag aus Essen stattgegeben und eine Nachvergütung in Höhe von fast 79.000 Euro zugesprochen.

Gegen das Urteil des 4. Zivilsenats des OLG Hamm (Aktenzeichen 4 U 40/15, 11. Februar 2016) wurde beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe Revision eingelegt.

Der Journalist aus Hagen hat dem Zeitungsverlag Fotos für den Abdruck zur Verfügung gestellt und pro Foto zehn Euro netto als Vergütung bekommen. Die OLG-Richter sehen gemäß § 32 Urheberrechtsgesetz einen Anspruch auf   Nachvergütung. Der Kläger war seit 2000 für den Verlag aktiv und lieferte dem Verlag auf Aufforderung Bildbeiträge aus dem Märkischen Kreis. Im Jahr 2010 wurden insgesamt 1.329 Bild-Beiträge veröffentlicht, im Jahr 2011 waren es 1.277 Bild-Beiträge und im Jahr 2012 waren es 891 Bild-Beiträge. Die OLG-Richter kamen zur Ansicht, dass das Bildhonorar nicht angemessen ist.

Weitere Informationen bei redbox.de


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(bmw) 30.05.2016


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