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Freitag, 29. März 2024

Arbeitskreis Corporate Compliance verabschiedet neuen Kodex

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In MANAGER MAGAZIN Nr. 3/2015 wird berichtet, dass der Arbeitskreis Corporate Compliance der deutschen Wirtschaft den „Kodex für die Medienarbeit von Unternehmen“ verabschiedet hat, um die unsaubere Einflussnahme werbender Unternehmen auf die redaktionelle Berichterstattung zu stoppen.

„Unternehmen können heute in einem Ausmaß redaktionelle Berichterstattung kaufen, wie das früher völlig undenkbar war. Und sie machen davon Gebrauch“, sagte Jürgen Gramke, Vorsitzender des Arbeitskreises, dem MANAGER MAGAZIN. Dem Arbeitskreis Corporate Compliance gehören zahlreiche Dax-Konzerne an: Allianz, BASF, Deutsche Bank, Deutsche Börse, Lufthansa, Deutsche Post, Deutsche Telekom, Eon, MunichRe, RWE und Volkswagen.

Der Kodex hat das Ziel, die Trennung zwischen Werbung und unabhängiger journalistischer Berichterstattung wieder einzuführen. Die dafür eigentlich einschlägigen Landespressegesetze sowie der Pressekodex seien inzwischen wirkungslos, weil sie sich „ausschließlich an die Medienunternehmen richten“, sagte Tilmann Kruse, Sprecher des Presserats und im Hauptberuf Chefjustiziar von Gruner + Jahr. Besonders bei den kleineren Medienunternehmen sei der „wirtschaftliche Druck teilweise so groß, dass das Potenzial für Unternehmen, Druck auszuüben, enorm gestiegen ist, immer weiter steigt und auch immer stärker ausgenutzt wird. Es geht darum, den Unternehmen bewusst zu machen, dass sie bei allem berechtigten Ehrgeiz, ihre Gewinne zu maximieren, auch eine Verantwortung für unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung haben. Und für die ist eine funktionierende und nicht korrumpierte Presse von zentraler Bedeutung.“

Die Kernvorgaben des Kodex an die Unternehmen lauten:

  • „Die Unternehmen dürfen einzelnen Medien nicht aufgrund erfolgter oder zu erwartender kritischer Berichterstattung mit Werbeentzug oder anderen Nachteilen drohen.“
  • „Unternehmen und Medien schulden dem Verbraucher Transparenz, ob ein Beitrag werblich oder redaktionell ist. Der Verbraucher sieht sich bei erkannter Vermischung von Werbung und Redaktion getäuscht und wendet sich von dem Produkt oder dem Unternehmen ab.“
  • „Die Unternehmen und deren Mediaagenturen beachten die organisatorische Trennung von Werbe- beziehungsweise Vermarktungsabteilung und Redaktion in den Medienunternehmen. Sie erwarten oder verlangen im Zusammenhang mit dem Schalten von Werbung keine redaktionellen Beiträge und wirken auf eine klare Erkennbarkeit oder Kennzeichnung der Werbung als Werbemittel hin.“

Gramke will den Kodex in den nächsten Wochen an die Fraktionschefs im Deutschen Bundestag, das Bundesjustizministerium und den Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) schicken.

Mehr in der aktuellen MANAGER MAGAZIN-Ausgabe…




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(bmw) 23.02.2015


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