Technik/Logistik

Donnerstag, 28. März 2024

EuGH-Entscheidung über Facebook-Like-Buttons

%%%EuGH-Entscheidung über Facebook-Like-Buttons%%%

In einem Urteil hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden, dass Unternehmen, die einen Facebook-Like-Button auf ihrer Webseite einbinden, für die Datenerhebung durch Facebook mitverantwortlich sind. In der Folge müssten diese nicht nur über die Datenerhebung informieren, sondern darüber auch zur Einholung der Einwilligung aller Nutzer verpflichtet werden. Der Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V., Berlin, sieht besonders die pauschale Verpflichtung zur Einwilligung kritisch.

Laut des EuGH-Urteils (Rechtssache C-40/17; FashionID) sind Webseitenbetreiber mitverantwortlich für Plugins von Drittanbietern – die Verantwortung beschränkt sich dabei auf die Erhebung und Übermittlung der Daten. BVDW-Vizepräsident Thomas Duhr bewertet die Mitverantwortung der Webseitenbetreiber kritisch: „Die Grundsatzfrage, inwiefern Betreiber von Webseiten überhaupt Einfluss nehmen können auf Art und Umfang der Erhebung, wurde hier nicht abschließend geklärt. Mangels Einflussnahmemöglichkeiten ist die Rechtsauslegung in Richtung einer gemeinsamen Verantwortlichkeit für die Datenerhebung doch sehr fragwürdig.“

Dass Nutzer und Besucher einer Webseite zum Beispiel in den Datenschutzbestimmungen über die Verarbeitung informiert werden, sei prinzipiell noch nachvollziehbar. „Hier aber wieder das Einwilligungsprinzip für alle Nutzer zugrunde zu legen, geht an jeder Realität vorbei – das macht jede Webseitennutzung aus Sicht der Nutzer maximal kompliziert und umständlich“, kritisiert Thomas Duhr.

Nach Aufkommen des Rechtsstreites sind in den vergangenen Jahren zahlreiche Webseitenbetreiber dazu übergegangen, Like-Buttons erst nach einem initialen Klick aktiv zu schalten. Alternativ gibt es den Shariff-Button, durch den die Verbindung etwa zum sozialen Netzwerk erst nach Interaktion aufgebaut wird. „Beide Lösungen stellen sicher, dass sich Nutzer bewusst für die Interaktion durch soziale Netzwerke in diesem Kontext entscheiden. Somit müssen sich nicht alle Besucher einer Seite durch Einwilligungstiraden quälen. Vor allem, weil es viele Nutzer eben doch nicht direkt betrifft“, erklärt BVDW-Experte Duhr.

Ebenfalls kritisch sieht Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder die EuGH-Entscheidung: „Mit seiner Entscheidung bürdet der EuGH tausenden Webseitenbetreibern eine enorme Verantwortung auf – vom kleinen Reiseblog bis zum Online-Megastore und den Portalen großer Verlage. Nicht nur wer den Like-Button eingebunden hat, muss jetzt handeln. Das Urteil wird sich auf alle gängigen Social Media-Plugins auswirken. Webseitenbetreiber müssen nun mit Facebook und den anderen Social Media-Anbietern Vereinbarungen schließen, ansonsten können sie in Haftungsfallen laufen. Und ob die geforderten ausführlichen Informationen über Like-Buttons auf künftig jeder entsprechenden Webseite wirklich etwas bewirken, darf zumindest bezweifelt werden. Schon jetzt nehmen Informationen zu Cookies, die Datenschutzerklärung und die Geschäftsbedingungen großen Raum auf Webseiten ein und werden von den allermeisten nur noch formal zur Kenntnis genommen. Und so steigt nach diesem EuGH-Urteil der bürokratische Aufwand bei Webseitenbetreibern stark. Gleichzeitig wird sich das Datenschutzniveau de facto kaum ändern, da bereits heute praktikable Zwei-Klick-Lösungen für solche Plugins im Einsatz sind. Mit diesen Lösungen findet ein Datentransfer nur dann statt, wenn ein Nutzer diese Funktion vor dem Liken gesondert aktiviert. Für viele Betreiber von Webseiten sind Like-Buttons wichtig, um Internetnutzer erreichen zu können.“


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(bmw) 29.07.2019


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